Seit Monaten arbeiten wir an der Aufarbeitung und Veröffentlichung von Gewaltberichten, kooperieren dazu mit internationalen NGOs, fordern Statements politischer Akteur*innen ein und nutzen unser Netzwerk, um Druck auf Verantwortliche auszuüben. Doch mit dem Zusammentreffen der Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenković in Berlin ging am 28.08.2018 eine ernüchternde Botschaft einher: Deutschland sei zufrieden mit der Rolle Kroatiens bei der Sicherung der EU‐Außengrenzen (nachzulesen in der Pressemitschrift).

Angesichts Kroatiens erschreckend rabiater Grenzsicherungspolitik, der Zulassung ausschließlich interner Ermittlungen zur Klärung der Fälle und dementierter Gewaltvorwürfe seitens des kroatischen Innenministeriums halten wir diese Aussage für extrem bedenklich. Offene Kritik und eine klare Positionierung gegen Menschenrechtsverletzungen müssen Teil politischer Gesprächskultur sein.

Wir entschieden uns, die Pressemitteilung zu kommentieren und verfassten einen Brief an die Bundeskanzlerin sowie an Mitglieder der Bundesregierung, welcher wieder einmal auf die Brutalität illegal handelnder kroatischer Grenzbeamt*innen hinweisen soll. Eigentlich ein Thema, welches bereits ausführlich in deutscher sowie internationaler Presse aufgegriffen wurde und mittlerweile auf EU-Ebene politische Debatten auslöste. Doch leider fanden die dokumentierten Gewaltvorwürfe und Beschwerden in der Pressemitteilung keine Erwähnung.

„Sehr geehrte Frau Merkel,
sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,

mit Erschrecken lasen wir die Mitschrift der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem kroatischen Premierminister Andrej Plenković vom 28.08.2018 (→ Link).

„Kroatien leistet mit seinen Sicherheitskräften hierbei [EU-Außengrenzschutz] eine herausragende Arbeit. Das will ich ausdrücklich würdigen.“

Mit dem Eintritt in die Europäische Union im Jahr 2013 verpflichtete sich Kroatien der Einhaltung völkerrechtlicher Regelungen und deren Durchsetzung. Wichtiger Bestandteil dessen ist die Genfer Flüchtlingskonvention, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die UN-Menschenrechtscharta sowie die Europäische Menschenrechtskonvention.Diese Gesetze werden seit vielen Monaten an den Grenzen Kroatien/Serbien Kroatien/Bosnien und Herzegowina maßgeblich verletzt.

Der Verein Rigardu dokumentiert in Kooperation mit internationalen NGOs Fälle illegaler Abschiebungen sowie exzessiver Gewalt durch kroatische Polizeibeamt*innen (www.borderviolence.eu). Bei dem Versuch, Flüchtende von der Einreise abzuschrecken misshandelt und demütigt die kroatische Polizei Flüchtende auf systematische Weise.

So deportiert die kroatische Grenzpolizei Flüchtende zurück nach Bosnien und Herzegowina und Serbien, ohne ihnen Zugang zu einem fairen Prüfverfahren zu gewähren, auch nachdem ausdrücklich der Wunsch eines Asylgesuchs geäußert wurde. Zudem schlagen kroatische Grenzbeamt*innen mit Schlagstöcken auf die Menschen ein, geben Schüsse aus naher Distanz ab und fordern Flüchtende auf sich komplett zu entkleiden. Sie werden in geschlossene Zellen und Autos eingeschlossen, sodass ihnen die Sauerstoffzufuhr verwehrt wird. Außerdem stehlen oder zerstören kroatische Beamt*innen persönliche Gegenstände wie Handys und Ausweis- sowie Registrierungsdokumente. Tagtäglich berichten uns Menschen auf der Flucht, unter ihnen auch Familien oder unbegleitete Minderjährige, von diesen Praktiken der kroatischen Grenzpolizei.

Wir verweisen insbesondere auf den Grundsatz der Nichtzurückweisung in Art. 32, 33 GFK, das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 6 GRCh)/Art. 3 AEMR), Recht auf Eigentum (Art.17 GRCh/Art. 1 EMRK/Art. 17 AEMR), Recht auf Asyl (Art. 18 GRCh/Art. 14 AEMR), Schutz bei Abschiebung, Ausweisung oder Auslieferung (Art. 19 GRCh), Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK/Art. 10 AEMR) und Verbot der Folter (Art. 3 EMRK/Art. 5 AEMR/Art. 4 GRCh), welche seitens des EU-Mitgliedstaates Kroatien ignoriert werden.

Dieses Verhalten ist menschenunwürdig, illegal und in keiner Weise zu dulden. Dass die Methoden der Sicherheitskräfte seitens der Bundeskanzlerin nicht zu loben, sondern in hohem Maß zu kritisieren und verurteilen sind, muss Ihnen bewusst sein; die Vorgehensweise kroatischer Grenzbeamt*innen sollte inständig geprüft werden. Menschenrechtsverletzungen in diesem Ausmaß dürfen in einem EU-Mitgliedstaat nicht unerkannt bleiben und sollten keinesfalls toleriert werden.“

Verfasst von Luise


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